Rechtliche Grundlagen

Messtechnische Funkgeräte – zukünftig Pflicht und das Maß aller Dinge

Ab dem 01.12.2021 gibt es eine neue Heizkostenverordnung, die unter anderem folgende Eckpunkte umfasst:

1. Messtechnische Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (Zähler, Heizkostenverteiler), die ab Dezember 2021 eingebaut werden, müssen fernablesbar sein.

2. Neu eingebaute fernablesbare Messgeräte oder entsprechende nachgerüstete Systeme müssen mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein.

3. Fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, die ab dem 01.12.2022 oder später installiert werden, müssen nicht nur interoperabel sein, sondern auch sicher an ein Smart-Meter-Gateway nach dem Messstellenbetriebsgesetz angebunden werden können.

4. Neben Um- beziehungsweise Nachrüstpflichten sieht die Verordnung auch neue Mitteilungs- und Informationspflichten vor.